Angeln


Fischereiordnung
Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Bestimmungen und Regeln, die Sie beim Fischen in den Gewässern des Kreisfischereiverein Kelheim e. V. berücksichtigen müssen. Maßgeblich ist jedoch immer das Hinweisblatt, das Sie zusammen mit dem Angel-Erlaubnisschein erhalten.
Fischereibestimmung und Beschränkung
  • Gefangene Fische dürfen nicht verkauft oder anderweitig veräußert werden.
  • Vom 15. Februar bis 30. April darf in allen Gewässern des Kreisfischereiverein Kelheim e. V. nicht mit Blinkern, Wobblern und ähnlichen Ködern sowie mit toten Köderfischen gefischt werden. Fliegenfischen ist erlaubt.
  • Fangbeschränkung (gilt nicht für die Donau)
    An einem Angeltag dürfen höchstens 3 Fische mitgenommen werden, davon nur 2 Forellen oder Raubfische. Aale, Brachsen, Karauschen, Güster, Rotaugen und Köderfische fallen nicht unter diese Fangbeschränkung.
    Gefischt werden darf nur mit 2 Angelruten (Rute mit einer beköderten Anbissstelle).
  • Die Fischerei darf nur mit der Handangel ausgeübt werden. Senknetze dürfen nicht verwendet werden. Legeangeln sind nicht gestattet. Eine Angel gilt dann als Legangel, wenn sie vom Fischereiausübenden nicht unmittelbar beaufsichtigt wird.
  • Nachtfischen ist erlaubt, Eisfischen ist verboten.
  • Fischen vom Boot aus ist nur in der Donau, im Main-Donau-Kanal (Altmühl) und im Irnsinger Weiher mit einer Zusatzkarte erlaubt.
  • Gewässer und Gewässerstrecken, die durch Schilder als gesperrt gekennzeichnet sind, dürfen nicht befischt werden.
  • Wird ein getöteter Fisch am Wasser ausgenommen und geschuppt, sind alle Innereien und andere Abfallstücke mitzunehmen oder zu vergraben. Sie dürfen auf keinen Fall ins Wasser geworfen werden
  • Wenn bei einem Fisch, der zurückgesetzt werden muß; oder soll, die Gefahr besteht, dass er beim Lösen des Hakens gefährliche Verletzungen erleidet, ist der Haken nicht zu lösen, sondern die Schnur am Maul abzuschneiden
  • Das Fangbuch ist mitzuführen und die Fänge einzutragen
  • Bei Fischsterben, Gewässerverschmutzungen und ähnlichen Vorkommnissen ist unverzüglich ein Mitglied des Vorstandes und die Polizei zu verständigen
Abweichende Schonmaße und Schonzeiten
Schonmaße:     Schonzeiten:BN = im Bezirk Niederbayern
V = im Verein
Aitel (Döbel)25 cm   BN
Bachforelle30 cm   V01.10. bis 15.04.   V
Coho-Lachs70 cm   V
Grasfische60 cm   V
Hecht50 cm15.02. bis 30.04.   BN
Karpfen (außer Wildkarpfen)  35 cm   V
Regenbogenforelle30 cm   V01.10. bis 15.04.   V
Rutte35 cm   BN01.12. bis 31.01.   BN
Schleie26 cm16.05. bis 30.06.   BN
Wildkarpfen40 cm   BN01.05. bis 30.06.   BN
Zander50 cm15.02. bis 30.04.   BN

Ganzjährig geschonte Fische
Flußneunauge, Lampetra fluviatilis
Bachneunauge, Lampetra planeri
Donau-Neunaugen, Eudontomyzon spp.
Meerneunauge, Petromyzon marinus
Stör, Acipenser sturio
Sterlet, Acipenser ruthenus
Maifisch, Alosa alosa
Atlantischer Lachs, Salmo salar
Meerforelle, Salmo trutta forma trutta
Kilch, Coregonus acronius
Perlfisch, Rutilus frisii meidingeri
Strömer, Leuciscus soufia
Weißflossiger Gründling, Gobio albipinnatus
Kessler-Gründling, Gobio kessleri
Steingreßling, Cobio uranoscopus
Schneider, Alburnoides bipunctatus
Zope, Abramis ballerus
Sichling, Pelecus cultratus
Bitterling, Rhodeus sericeus amarus
Schlammpeitzger, Misgurnus fossilis
Steinbeißer, Cobitis taenia
Donaukaulbarsch, Gymnocephalus baloni
Schrätzer, Gymnocephalus schraetser
Streber, Zingel streber streber
Zingel, Zingel zingel
9stach. Stichling, Pungitius pungitius
 
Flußperlmuschel, Margaritera margaritifera
Gemeine Teichmuschel, Andonta cygnea
Flache Teichmuschel, Andonta anatina
Abgeplattete Teichmuschel, Pseudanadonta complanata
Malermuschel, Unio pictorum
Große Flußmuschel, Unio tumidus
Kleine Flußmuschel, Unio crassus